Donnerstag, 21. März 2024, endet die Begutachtungsfrist zur neuen Schulordnung 2024.
Es geht darum, dass ab dem Schuljahr 2024/2025 alle Schulen verpflichtend Kinderschutzkonzepte erarbeiten müssen.
Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz (COP28) tagten am 21. November 2023 im vollbesetzten Saal des Wiener Volkskundemuseums rund 150 Expert:innen jeden Alters zum "Kinderrecht auf eine gesunde Umwelt". Empfehlungen wurden vom jüngsten Teilnehmer im Alter von sieben Jahren, über Wissenschaftler:innen, Expert:innen aus mehreren Ministerien und Gästen aus Ländern des Südens ausgesprochen.
In der ersten breit getragenen und bereichsübergreifenden Veranstaltung zum Thema Kinderrechte und Klimaschutz diskutieren wir die durch das GC 26 neu gewonnenen Erkenntnisse und notwendigen Handlungsschritte.
Die Kinderrechte sind in dem internationalen Menschenrechtsvertrag „Konvention über die Rechte des Kindes“ oder kurz „UN-Kinderrechtskonvention“ verankert.
Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen und bisher von allen Staaten weltweit außer den USA ratifiziert.
10 JAHRE KINDERRECHTE IN DER VERFASSUNG: „verschwiegen, ignoriert, missachtet“
Seit 16.2.2011 ist das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Kraft.
Kinderrechte sind ein Querschnittsthema und betreffen Bund, Länder und Gemeinden in Gesetzgebung und Vollziehung. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich setzt sich seit Anbeginn für ein umfassendes Strategie- und Maßnahmenprogramm ein.