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Positionspapier: Kinderschutzpaket für den außerfamiliären Kinderschutz

Das Netzwerk Kinderrechte sowie weitere Organisationen haben einen umfassenden Vorschlag für ein Kinderschutz-Paket-Neu entwickelt.

Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf die bestmöglichen Entwicklungs- und Entfaltungschancen. Dieses Recht von Kindern und Jugendlichen ist als zentrales Kindergrundrecht in Art 1 BVG Kinderrechte verankert. Zudem hat nach Art 5 Abs 1 BVG Kinderrechte jedes Kind das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung. In den Erläuterungen zum BVG Kinderrechte wird dabei konkretisierend das Ziel dieser Bestimmung hinzugefügt: den Schutz von Kindern vor allen Formen von Gewalt zur Disziplinierung und Ausbeutung oder (sexuellen) Befriedigung von Erwachsenen. Ein besonders wichtiger Teil, um ebendiese Rechte zu gewährleisten, ist ein effektiver Kinderschutz.

Positionspapier_Kinderschutz Paket Neu _final

 



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    Random Quote

    Recht des Kindes auf Partizipation / Meinungsäußerung

    Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

    Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.”
    Kinderrechtskonvention Art. 12 (1 & 2)