PK 16. März 2023: „Sonderbericht Kinderrechte und Corona“PK 16. März 2023: „Sonderbericht Kinderrechte und Corona“PK 16. März 2023: „Sonderbericht Kinderrechte und Corona“PK 16. März 2023: „Sonderbericht Kinderrechte und Corona“
  • Aktuelles
  • Netzwerk
  • Projekte
  • Kinderrechte
  • 20. November
  • Presse
  • Service
Positionspapier: Kinderschutzpaket für den außerfamiliären Kinderschutz
Januar 31, 2023

PK 16. März 2023: „Sonderbericht Kinderrechte und Corona“

Netzwerk Kinderrechte präsentiert erste umfassende Zusammenschau zu den Auswirkungen von Corona auf Kinder und Jugendliche.

Der 1. Lockdown der Corona-Pandemie in Österreich begann. Auch Schulen wurden ab diesem Datum geschlossen. 16. März 2023. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich präsentiert den "Sonderbericht Kinderrechte und Corona", die erste und einzige umfassende Zusammenschau in Österreich aus Kinderrechtsperspektive zur Frage "Wie ist es Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie in all ihren Lebensbereichen überhaupt ergangen?".

PRESSEKONFERENZ
zur Präsentation des "Sonderberichts Kinderrechte und Corona"
am Donnerstag, 16.3.2023
um 12.00 Uhr in einer ehemaligen Schule
in 1020 Wien, Schwarzingergasse 4

Hier finden Sie den gesamten Bericht: Sonderbericht Kinderrechte und Corona 2023



Related posts

Januar 31, 2023

Positionspapier: Kinderschutzpaket für den außerfamiliären Kinderschutz


mehr erfahren
Januar 20, 2023

Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:


mehr erfahren
November 14, 2022

Pressekonferenz am 18.11. um 10 Uhr: Gewalt an Kindern: Was bringen Kinderschutz-Konzepte in der Praxis?


mehr erfahren
September 23, 2022

Wie wir Kinder und ihre Rechte schützen – BMJ; Dienstag, 27. September 2022, 18.30 bis 19.30 Uhr


mehr erfahren

Wir setzen uns für Kinderrechte ein!

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum


© 2021 - Netzwerk Kinderrechte

    Random Quote

    Verantwortung der Eltern und Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

    Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.”
    Kinderrechtskonvention Art. 18 (1 & 3)