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Mai 31, 2023

Stellungnahme zum Enwurf des Bundesgesetzes, Mai 2023

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung.

Wir unterstützen die Expertise und den Blick aus der Praxis auf den Kinderschutz, der in jeder einzelnen der genannten Stellungnahme zum Ausdruck gebracht wird und ersuchen das Bundesministerium für Justiz, den vorliegenden Gesetzesentwurf dementsprechend neu zu prüfen und in Folge kinderrechtskonform zu adaptieren. 

NETZWERK KINDERRECHTE ÖSTERREICH_12-5-2023

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das

Kommunikationsplattformen-Gesetz und das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert

werden.



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    Random Quote

    Verantwortung der Eltern und Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

    Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.”
    Kinderrechtskonvention Art. 18 (1 & 3)