Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:
  • Aktuelles
  • Netzwerk
  • Projekte
  • Kinderrechte
  • 20. November
  • Presse
  • Service
Pressekonferenz am 18.11. um 10 Uhr: Gewalt an Kindern: Was bringen Kinderschutz-Konzepte in der Praxis?
November 14, 2022

Jänner 2023: Presseaussendung zum Thema:

Das Netzwerk Kinderrechte blickt auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kinderrechte.

Die vergessenen Kinder der Regierungsklausur

Netzwerk Kinderrechte: "Gewalt an Kindern ist der Regierung keine ExpertInnen, keinen Sicherheitsgipfel, keine Taskforce wert!"

https://www.ots.at/pressemappe/3832/netzwerk-kinderrechte

 



Related posts

November 14, 2022

Pressekonferenz am 18.11. um 10 Uhr: Gewalt an Kindern: Was bringen Kinderschutz-Konzepte in der Praxis?


mehr erfahren
September 23, 2022

Wie wir Kinder und ihre Rechte schützen – BMJ; Dienstag, 27. September 2022, 18.30 bis 19.30 Uhr


mehr erfahren
September 7, 2022

KINDERRECHTE UND EUROPA am 23.September 2022


mehr erfahren
Mai 5, 2022

MITTAGSPAUSE – ONLINE VORTRAGSREIHE; Seit Montag,9. Mai 2022: Zur Situation von Kindern und Jugendlichen während Corona


mehr erfahren

Wir setzen uns für Kinderrechte ein!

  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum


© 2021 - Netzwerk Kinderrechte

    Random Quote

    Schutz und Hilfe für Flüchtlingskinder

    Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, daß ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.”
    Kinderrechtskonvention Art. 22 (1)