EU-AUFBAUPLAN: WIE VIEL GELD GIBT ES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE? Ökologisierung, Digitalisierung und auch ein Fokus auf Kinder und Jugendliche. Das hat die EU für die staatlichen Aufbaupläne gefordert.EU-AUFBAUPLAN: WIE VIEL GELD GIBT ES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE? Ökologisierung, Digitalisierung und auch ein Fokus auf Kinder und Jugendliche. Das hat die EU für die staatlichen Aufbaupläne gefordert.EU-AUFBAUPLAN: WIE VIEL GELD GIBT ES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE? Ökologisierung, Digitalisierung und auch ein Fokus auf Kinder und Jugendliche. Das hat die EU für die staatlichen Aufbaupläne gefordert.EU-AUFBAUPLAN: WIE VIEL GELD GIBT ES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE? Ökologisierung, Digitalisierung und auch ein Fokus auf Kinder und Jugendliche. Das hat die EU für die staatlichen Aufbaupläne gefordert.
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10 JAHRE KINDERRECHTE IN DER VERFASSUNG: „verschwiegen, ignoriert, missachtet“. Seit 16.2.2011 ist das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern in Kraft.
Mai 2, 2021
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EU-AUFBAUPLAN: WIE VIEL GELD GIBT ES FÜR KINDER UND JUGENDLICHE? Ökologisierung, Digitalisierung und auch ein Fokus auf Kinder und Jugendliche. Das hat die EU für die staatlichen Aufbaupläne gefordert.

In unserem Konsultationsbeitrag kann man nachlesen: Gerade bei der Verteilung von Geldern wäre es fatal, wenn Kinder und Jugendliche wieder unsichtbar blieben.

Die österreichische Regierung hat im April 2021 ihre Pläne für den europäischen Wiederaufbaufonds eingereicht – ohne den von der EU geforderten, transparenten Konsultationsprozess mit der Zivilgesellschaft im Vorfeld:

Konsultationsbericht des Netzwerks Kinderrechte Österreich

Ö1- Morgenjournal, 17.4.2021
https://radiothek.orf.at/oe1/20210417/635309/1618636674000
Kinderliga [richtig: Netzwerk Kinderrechte] fordert mehr Geld aus EU-Aufbaufonds für Kinder

Neben den Schwerpunkten Ökologisierung und Digitalisierung hat die EU nämlich in sechs Säulen für die EU-Aufbaupläne auch den Fokus auf Kinder und Jugendliche gefordert. Kinder und Jugendliche sind die einzige Zielgruppe für Maßnahmen, die von der EU explizit genannt wurde:
„Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen“

Aus https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/EU-Aufbauplan.html
Die Pläne müssen mindestens 37% der Ausgaben dem Klima widmen und 20% für digitale Investitionen und Reformen verwenden. Alle Maßnahmen müssen im Einklang mit dem „Do no significant Harm“-Prinzip stehen, d.h. sie dürfen die Umweltziele nicht unterminieren.

Die sechs Säulen, die in der Verordnung enthalten sind, werden im Folgenden skizziert:
a) ökologischer Wandel,
b) digitaler Wandel,
c) intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter wirtschaftlicher Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung, Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit starken KMU,
d) sozialer und territorialer Zusammenhalt,
e) Gesundheit und wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, auch im Hinblick auf die Erhöhung der Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit, und
f) Maßnahmen für die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, einschließlich Bildung und Kompetenzen.

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    Kinderrechtskonvention Art. 3 (1)