ABSCHIEBUNGEN VON SCHÜLERINNEN zeigt erneut jahrzehntelange Missachtung von Kinderrechten durch die RegierungABSCHIEBUNGEN VON SCHÜLERINNEN zeigt erneut jahrzehntelange Missachtung von Kinderrechten durch die RegierungABSCHIEBUNGEN VON SCHÜLERINNEN zeigt erneut jahrzehntelange Missachtung von Kinderrechten durch die RegierungABSCHIEBUNGEN VON SCHÜLERINNEN zeigt erneut jahrzehntelange Missachtung von Kinderrechten durch die Regierung
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„FRAGT UNS UND NEHMT UNS ERNST! Wir wollen gesehen und gehört werden!“ Das sagten alle Kinder und Jugendlichen bei unserer online Pressekonferenz am 19.11.2020.
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ABSCHIEBUNGEN VON SCHÜLERINNEN zeigt erneut jahrzehntelange Missachtung von Kinderrechten durch die Regierung

Netzwerk Kinderrechte sieht Parallele zum Fall Arigona Zogaj im Jahr 2007, damals jedoch ohne Kinderrechte in der österreichischen Verfassung

„Es ist beschämend! Die Abschiebung von Schülerinnen heute Nacht führt uns erneut vor Augen, dass Kinderrechte in Österreich weder rechtliches noch politisches Gewicht haben. Seit zehn Jahren ist in der österreichischen Verfassung verankert, dass das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Auf Grund der Verfassung hätte bei den aktuellen Abschiebungen anders entschieden werden können, nein, es hätte anders entschieden werden müssen, Stichwort Prüfung des Humanitären Bleiberechts!

Auch die von Journalisten berichtete Vorgehensweise "Drei Kinder warteten drei Stunden im Bus auf die Abschiebung. Draußen Wega, scharfe Hunde und eine Hundertschaft an Polizisten." sind niemals kinderrechtskonform! Hier hat sich seit 2007, dem bekannten Fall Arigona Zogaj, nichts, aber auch wirklich nichts geändert. Damals hatten wir die Kinderrechte aber noch nicht in der Verfassung!" zeigt sich Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich, einem Zusammenschluss von 46 Organisationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich, betroffen.

Keine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die angemessene Berücksichtigung dieser Meinung, der Schutz des Privat- und Familienlebens und der Familieneinheit und das Recht auf Bildung sind weitere Kinderrechte, die bei Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen gründlich und umfassend zu prüfen seien.

"Erneut appellieren wir an alle politisch Verantwortlichen, die gleichermaßen schutzwürdige und besondere Lebenssituation von jungen Menschen zu berücksichtigen. Herr Innenminister Nehammer, Herr Bildungsminister Faßmann, Herr Gesundheitsminister Anschober und Frau Familien- und Jugendministerin Raab! Die Achtung der Kinderrechte reicht von der Frage, wie bald die Schulen wieder geöffnet werden, über aktuelle Abschiebungen bis zu vermehrten Essstörungen und Depressionen bei Jugendlichen!" heißt es abschließend vom Netzwerk Kinderrechte Österreich.

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    Berücksichtigung des Kindeswohls

    Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist.”
    Kinderrechtskonvention Art. 3 (1)