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Mai 5, 2021
MITTAGSPAUSE – ONLINE VORTRAGSREIHE; Seit Montag,9. Mai 2022: Zur Situation von Kindern und Jugendlichen während Corona
Mai 5, 2022

KINDESWOHLKOMMISSION PRÄSENTIERT ABSCHLUSSBERICHT

Empfehlungen für den Schutz der Kinderrechte und des Kindeswohls im Asyl- und Fremdenrecht.

Die Mitglieder der Kindeswohlkommission laden herzlich zur PRESSEKONFERENZ zur PRÄSENTATION des ABSCHLUSSBERICHTS der Kindeswohlkommission ein.

Kurzfassung direkt HIER herunterladen

Termin: Dienstag, 13. Juli 2021, 10.00 Uhr
Ort: 1010 Wien, Gonzagagasse 11/19 (Räumlichkeiten der Möwe Kinderschutzzentren)

AnsprechpartnerInnen für die Medien sind alle fünf Kommissionsmitglieder (Kurzbiografien auf https://www.bmj.gv.at/themen/Kindeswohlkommission.html):

Irmgard Griss, Vorsitzende
Ernst Berger
Reinhard Klaushofer
Helmut Sax
Hedwig Wölfl

Wir hoffen sehr auf Ihr Interesse und bitten um Ihre Anmeldung bis spätestens 13.7.2021, 9.00 Uhr, an Verena Bittner-Call, v.bittner@humantouch-pr.com oder 0650/7101373. Zur Vorbereitung auf das Thema schicken wir die Kurzfassung des Abschlussberichts gern bereits vorab mit Sperrfrist zu.

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    Random Quote

    Verantwortung der Eltern und Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen

    Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, daß beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern oder gegebenenfalls der Vormund verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.

    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß Kinder berufstätiger Eltern das Recht haben, die für sie in Betracht kommenden Kinderbetreuungsdienste und -einrichtungen zu nutzen.”
    Kinderrechtskonvention Art. 18 (1 & 3)