Netzwerk Kinderrechte ÖsterreichNetzwerk Kinderrechte ÖsterreichNetzwerk Kinderrechte ÖsterreichNetzwerk Kinderrechte Österreich
  • Aktuelles
  • Netzwerk
  • Projekte
  • Kinderrechte
  • 20. November
  • Presse
  • Service

1. „KINDERRECHTE AKTUELL“-Online-Fragestunde zu „Kinder- und Jugenddelinquenz“, Netzwerk Kinderrechte fragt Experten und Expertinnen zu „Wenn Kinder und Jugendliche rechtliche Grenzen überschreiten“

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich startet eine neue Bewusstseinsbildungs-Reihe zu österreichischen tagespolitischen Kinderrechts-Themen: die Online-Fragestunde "KINDERRECHTE AKTUELL". Experten und Expertinnen verschiedener Fachrichtungen erklären einfach und am Punkt, wo wir in Österreich gerade stehen und welchen Verbesserungsbedarf für Kinder und Jugendliche sie in dem jeweiligen Feld sehen.

Nachzusehen auf YouTube unter Online Fragestunde zu Kinder- und Jugenddelinquenz

Expertinnen und Experten:
1) Mag. Daniel Schmitzberger
Richter in Wien und Vorsitzender der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter

2) Mag.a Astrid Liebhauser
Kinder- und Jugendanwältin des Landes Kärnten

3) Dr. Christoph Koss
Geschäftsführer NEUSTART Bewährungshilfe, Konfliktregelung, Soziale Arbeit

4) Prim.a Univ. Prof.in Dr.in Kathrin Sevecke
Primaria und Abteilungsvorständin der Klinik für Kinder– und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik am LKH Hall in Tirol, Leiterin der AG Forensik in der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie

5) Peter Peinhaupt, BA
Sozialarbeiter/Sozialpädagoge Männerberatung Wien

6) Mag.a Dr.in Veronika Hofinger
Stellvertretende Leiterin des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie


Diese Durchführung einer Fortbildungsreihe im online-Format zu kinderrechtlichen Themen für Fachkräfte und Expertinnen und Experten auf Basis der Concluding Observations der letzten Staatenprüfung wird durch das Bundeskanzleramt gefördert.

 

Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses („Concluding Observations“) bei der letzten Staatenprüfung Österreichs 2020:
https://www.kinderhabenrechte.at/wp-content/uploads/2021/05/Empfehlungen-des-UN-Kinderrechtsausschusses-an-Oesterreich_2020.pdf

Daraus:
Jugendgerichtsbarkeit

  1. Der Ausschuss begrüßt zwar die Reform des Jugendgerichtsgesetzes im Jahr 2015, ist jedoch besorgt darüber, dass die Zahl der sich in Haft befindlichen Kinder gestiegen ist.

Unter Bezugnahme auf seine allgemeine Bemerkung Nr. 24 zu den Rechten von Kindern in der Jugendgerichtsbarkeit (2019) empfiehlt der Ausschuss, der Vertragsstaat möge:

  1. a) auf eine Befristung der Untersuchungshaft für Kinder auf maximal 30 Tage hinarbeiten und die Umstände, unter denen eine solche Befristung ausnahmsweise verlängert werden kann, gesetzlich klar festlegen;
  2. b) bei Kindern, denen Straftaten vorgeworfen werden, die Anwendung außergerichtlicher Maßnahmen wie Diversion, Mediation und Beratung und bei Kindern allgemein möglichst die Anwendung nicht freiheitsentziehender Strafen wie Probezeit oder gemeinnützige Leistungen weiter fördern.

 

Allgemeine Bemerkung 24 des UN-Kinderrechtsausschusses: Jugendgerichtsverfahren
https://kinderrechtekommentare.de/2021/10/17/allgemeine-bemerkung-24/

Daraus:
22. Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie und den Neurowissenschaften deuten
darauf hin, dass der Reifeprozess und die Befähigung zu abstraktem Denken bei Jugendlichen im Alter von 12 bis 13 Jahren noch nicht abgeschlossen sind, da sich ihr frontaler Kortex noch in der Entwicklung befindet. Es ist deshalb anzunehmen, dass sie die Auswirkungen ihrer Handlungen nicht verstehen und Strafverfahren nicht nachvollziehen können. Auch der Eintritt in die Pubertät wirkt sich auf diese Fähigkeiten aus. Wie der Ausschuss in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 20 (2016) zur Umsetzung der Kinderrechte im Jugendalter feststellt, ist die Jugend eine kritische Phase in der menschlichen Entwicklung. Sie ist gekennzeichnet durch ein rasantes Wachstum des Gehirns, das sich auf die Risikobereitschaft, bestimmte Entscheidungsprozesse und die Fähigkeit zur Impulskontrolle auswirkt. Die Vertragsstaaten werden aufgefordert, die jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu beachten und dementsprechend das Mindestalter für die Strafmündigkeit auf mindestens 14 Jahre anzuheben. Darüber hinaus deuten entwicklungspsychologische und neurowissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass die Reifung des Gehirns von Heranwachsenden mit 20 Jahren nicht abgeschlossen ist und sich auch danach auf bestimmte Formen der Entscheidungsfindung auswirkt. Vor diesem Hintergrund lobt der Ausschuss die Vertragsstaaten, in denen das Mindestalter höher liegt, z.B. bei 15 oder 16 Jahren, und drängt die Vertragsstaaten gemäß Artikel 41 des Übereinkommens, das Mindestalter für die Strafmündigkeit unter keinen Umständen zu senken.

 

Weiterführende Links:
https://orf.at/stories/3350430/
Nehammer überlegt Senkung der Strafmündigkeit, 3. März 2024

https://oegkjp.at/parirof/2024/03/Stellungnahme_Strafmuendigkeit_OeGKJP_final.pdf
Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie zur diskutierten Herabsetzung der Strafmündigkeit, 6. März 2024

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240403_OTS0031/erklaerung-des-netzwerks-kriminalpolitik-zum-strafmuendigkeitsalter
Erklärung des Netzwerks Kriminalpolitik zum Strafmündigkeitsalter, 3. April 2024

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240403_OTS0129/netzwerk-kinderrechte-zu-strafmuendigkeit-keine-herabsenkung-aber-ressort-und-bundeslaenderuebergreifende-arbeitsgruppe
Netzwerk Kinderrechte zu Strafmündigkeit: Keine Herabsenkung, aber Ressort- und Bundesländerübergreifende Arbeitsgruppe, 3. April 2024

https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=7A37304F52556B684363383D
Kampf gegen Jugendkriminalität wird fortgesetzt: Sanktion und Hilfe als neue Maßnahmen, BMI, 31. Mai 2024

https://kija.at/images/Positionspapier_Kinderdelinquenz.pdf
Positionspapier der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs zum aktuellen Diskurs der Kinderdelinquenz, 5. Juni 2024

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20240607_OTS0066/von-der-jugend-hilfe-zur-kinder-haft
Von der Jugend-Hilfe zur Kinder-Haft, Dachverband Österreichischer Jugendhilfeeinrichtungen, 7. Juni 2024

"Einsperren ist keine Lösung! Persönliche Freiheit als Kinderrecht
Alternativen zu Freiheitsentzug und Freiheitsbeschränkungen in Österreich"
Download Studie
Zusammenfassende Erkenntnisse einer Studie des Ludwig Boltzmann Instituts für Grund- und Menschenrechte (Wien), im Auftrag des Global Campus of Human Rights (Venedig), mit Unterstützung durch die Right Livelihood Foundation.
Helmut Sax, Juli 2022

 

 

 

 

Related posts

Oktober 6, 2025

Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte zu pädagogischer Gewalt in SOS-Kinderdörfern


mehr erfahren
Mai 27, 2025

Kinderrechte im Fokus: Erste österreichweite Kinderrechte-Konferenz war ein voller Erfolg


mehr erfahren
Mai 6, 2025

Veranstaltung Österreichische Kinderrechte Konferenz: am 22. Mai 2025


mehr erfahren
Februar 5, 2025

Herzlichen Dank an Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez


mehr erfahren

Wir setzen und für Kinderrechte ein!


info@kinderhabenrechte.at

Vivenotgasse 3
A-1120 Wien

  • Barrierefreiheitserklärung
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt
Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung

© 2025 – Netzwerk Kinderrechte