Meinungsfreiheit
Kinderrechtskonvention Art. 13 (1)Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

"FEEDBACK" - der erste österreichische Kinder- und Jugendbericht an die Vereinten Nationen
Alle Kinder- und Jugendorganisationen, Gruppen, Initiativen, Schulen, Klassen, Jugendzentren, Medien sind zu einem kräftigen „FEEDBACK“ eingeladen >>
Kinderrechte in Verfassung: Wie? Was? Wann?
Die Verankerung einzelner Kinderrechte in der Verfassung ist Ende 2009 im Nationalrat gescheitert. Hier unsere aktuelle Position, wie wir Österreichs Verfassung "Kinderrechte-reif" machen wollen >>
Weiter Fastenzeit für Kinder- und Jugendagenden
Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2010 - der neue Entwurf erreicht seine Ziele nicht >> Der einheitliche Jugendschutz für alle Bundesländer lässt leider auch noch auf sich warten >>
