Recht des Kindes auf Partizipation / Meinungsäußerung
Kinderrechtskonvention Art. 12 (1 & 2)Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.

"Bundes-Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz" im Finale
Die Ministerialvorlage aus Februar 2013 zum neuen Jugendwohlfahrts-Gesetz hat gemischte Gefühle ausgelöst. Hier sind alle Entwicklungen, Forderungen und Kritikpunkte übersichtlich zusammengefasst >>
Scharfe Kritik an Mitwirkungspflicht von minderjährigen Flüchtlingen bei Familiensuche
Wenn Kinder alleine nach Österreich kommen, sollen sie verpflichtet werden, bei der Suche nach ihrer Familie im Herkunftsland zu helfen >>
"Kinder schützen - jetzt" und "Glückliche Kindheit ... Vom Wunsch zur Wirklichkeit"
Vom 4. bis 6. April 2013 veranstaltet die Liga für Kinder - und Jugendgesundheit eine Fachtagung und einen Familientag in Wien >>
