Diskriminierungsverbot
Kinderrechtskonvention Art. 2 (1)Die Vertragsstaaten gewährleisten die Rechte jedem Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen und sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

Kinderrechte in Verfassung: Wie? Was? Wann?
Die Verankerung einzelner Kinderrechte in der Verfassung ist am 10.12.2009 im Nationalrat gescheitert. Wir wollen mithelfen, Österreich bis Sommer 2010 "Kinderrechte-reif" zu machen >>
Fastenzeit für Kinder- und Jugendagenden?
"Fastenzeit in der Jugendwohlfahrt eingeläutet" sagt alles rund um das Bundeskinder- und Jugendhilfe-Gesetz >> Auch der einheitliche Jugendschutz in Österreich lässt leider auf sich warten >>
