

NC: Kinderflüchtlinge, Jugendgerichtsbarkeit, Jugendwohlfahrt - missachtete Rechte in Österreich!
Hearing der Kinderrechts-Organisationen vor der UNO in Genf5.10.2004
Auf Einladung des UNO-Kinderrechtsauschusses treffen heute, am 5. Oktober 2004, VertreterInnen des österreichweiten Netzwerks Kinderrechte mit Mitgliedern des UNO-ExpertInnengremiums zusammen. Im Rahmen dieses Hearings werden grundlegende Problembereiche der Umsetzung der Kinderrechtskonvention, zu deren Einhaltung sich Österreich seit 1992 verpflichtet hat, zur Sprache gebracht.
- Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können in Österreich noch immer legal in Schubhaft genommen werden, Bund und Länder schieben sich wechselseitig Zuständigkeiten für Grundversorgung und Vertretung hin und her, bezüglich Ausbildung und Arbeit fehlen den Jugendlichen jegliche Perspektiven.
- In Wien wurde der Jugendgerichtshof aufgelöst, die Trennung Jugendlicher von Erwachsenen bei Freiheitsentzug funktioniert nicht, es fehlt an geschultem Personal zur Betreuung der Jugendlichen.
- Gravierende Unterschiede in der Vielfalt und Qualität der Angebote im Bereich der Jugendwohlfahrt in den Bundesländern diskriminieren Kinder; es darf für die Unterstützung eines Kindes keinen Unterschied machen, ob es Opfer von Gewalt in einer Familie in Vorarlberg oder im Burgenland ist.
Der UNO-Kinderrechtsausschuss überwacht die Einhaltung der Kinderrechte weltweit und ist ein unabhängiges internationales Gremium, dessen 18 Mitglieder keine Staaten vertreten, sondern ExpertInnen in verschiedensten kinder- und jugendrelevanten Bereichen sind (zB LehrerInnen, KinderärztInnen, RichterInnen). Zu ihren wesentlichsten Aufgaben zählt die Überprüfung von Berichten, die Staaten alle 5 Jahre dem Ausschuss vorlegen müssen, um Rechenschaft über den Stand der Einhaltung der Kinderrechte abzulegen. Der Österreich-Bericht wird im Jänner 2005 vom Ausschuss behandelt werden.
Zur Vorbereitung dieser Beratungen, die im Dialog mit RegierungsvertreterInnen stattfinden, lädt der Ausschuss regelmäßig Nichtregierungsorganisationen des jeweiligen Staates vorab zu einem Hearing nach Genf ein. Zu diesem Zweck nehmen am heutigen Hearing vor dem Ausschuss für das österreichische Netzwerk Kinderrechte teil: Daniela Pruner (Österreichische Kinderfreunde), Michael Rauch (Kinder- und Jugendanwalt Vorarlberg), Helmut Sax (Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte/Österreichisches Komitee für UNICEF), Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez (Katholische Jungschar Österreichs) und Christian Theiss (Kinder- und Jugendanwalt Steiermark).
Im Juni hat das Netzwerk Kinderrechte einen so genannten „Schattenbericht“ mit ausführlichen Informationen, Kritikpunkten und Forderungen des Netzwerks dem Ausschuss in Genf übermittelt und im Rahmen einer Pressekonferenz der österreichischen Öffentlichkeit vorgestellt. Der vollständige Schattenbericht des Netzwerks steht hier zum Download bereit.
Das österreichische Netzwerk Kinderrechte (National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechts-konvention) vereint eine Vielzahl führender Kinder- und Jugendorganisationen und unabhängiger Institutionen: Österreichische Bundesjugendvertretung, alle Kinder und Jugendanwaltschaften der Länder, Österreichisches Komitee für UNICEF, Österreichische Kinderfreunde / Rote Falken, Katholische Jungschar Österreichs, SOS Kinderdorf Österreich, Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreich, Pro Juventute, Asylkoordination Österreich, Akzente Salzburg, Kinderbüro Graz, Kuratorium Kinderstimme, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte.
Rückfragen bitte an:
Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez
info@kinderhabenrechte.at
