Schutz vor Kinderhandel und Kindesentführung

Kinderrechtskonvention Art. 35

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen und mehrseitigen Maßnahmen, um die Einführung und den Verkauf von Kindern sowie den Handel mit Kindern zu irgendeinem Zweck und in irgendeiner Form zu verhindern.
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Vor exakt 20 Jahren wurde in Österreich das Gewaltverbot in der Erziehung gesetzlich verankert. Die Einstellung zur "g'sunden Watschen" hat sich zwar verändert, dennoch gibt es auch heute noch vielfältige Formen der Gewalt gegen Kinder.

Das Journal-Panorama wird am Dienstag, den 30.6.2009, um 18.25 Uhr auf Radio Österreich 1 gesendet: http://oe1.orf.at/programm/200906302301.html
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