Recht des Kindes auf Partizipation / Meinungsäußerung
Kinderrechtskonvention Art. 12 (1 & 2)Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.
Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Presse
Zur Förderung der Bewusstseinsbildung über Kinderrechte veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte zu aktuellen gesellschaftspolitischen Fragen eigene Stellungnahmen. Als großes Netzwerk finden sich in den Mitgliedsorganisationen ExpertInnen zu den verschiedensten Themenbereichen, die Kinder und Jugendliche in Österreich betreffen. Gerne stehen wir als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.Für alle Fragen zu Presseaussendungen und den Mitgliedsorganisationen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsführerin des Netzwerks Kinderrechte Frau Mag. Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez:
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