Recht auf ein faires Verfahren in Strafsachen; Jugendgerichtsbarkeit
Kinderrechtskonvention Art. 40 (1)Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes an, das der Verletzung der Strafgesetze verdächtigt, beschuldigt oder überführt wird, in einer Weise behandelt zu werden, die das Gefühl des Kindes für die eigene Würde und den eigenen Wert fördert, seine Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten anderer stärkt und das Alter des Kindes sowie die Notwendigkeit berücksichtigt, seine soziale Wiedereingliederung sowie die Übernahme einer konstruktiven Rolle in der Gesellschaft durch das Kind zu fördern.

Österreichs Kinderrechte vor der UNO
Am 9. Februrar 2012 spricht das Netzwerk Kinderrechte vor dem UN-Kinderrechtsausschuss in Genf und präsentiert seinen aktuellen Bericht zur Lage der Kinderrechte bei uns >>
Verfassungsgesetz über die Rechte von Kindern
Das 1. Jahr Kinderrechte in der österreichischen Verfassung brachte keine positiven Veränderungen. Wir fordern "Begleitmaßnahmen, Monitoring, Geld, Strukturen, Personal und Erfolge in der Praxis" >>
Mitbestimmungswebsite Kinderlandkarte.at
Auf der Kinderlandkarte können alle Kinder, Jugendlichen und Familien in Österreich ihre Lieblingsorte in der Umgebung eintragen. Mehr zur lebhaften Community >>
